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David Preisendanz
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Frage von Stephanie N. •

Ändert das neue Gutachten zur AfD Ihre Meinung bzgl. eines Verbotsverfahrens?

Sehr geehrter Herr Preisendanz,

im November 2025 haben Sie hier auf Abgeordnetenwatch eine Frage zu einem möglichen AfD-Verbot beantwortet und sich prinzipiell offen dafür, aber noch zurückhaltend gezeigt.

Das neue ausführliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte – für alle öffentlich einsehbar unter afd-gutachten.de – ist nun erst kürzlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein AfD-Verbotsverfahren wahrscheinlich Erfolg hätte. Zudem hat sich die AfD weiter radikalisiert und hat reale Chancen auf eine Regierungsbeteiligung oder gar Alleinregierung in Sachsen-Anhalt.

Haben Sie Ihre Meinung zur Prüfung eines AfD-Verbots aufgrund dieser neuen Informationen inzwischen angepasst? Ich mache mir ehrlich gesagt große Sorgen, dass es irgendwann zu spät sein könnte, wenn ein Verbotsverfahren nicht angestoßen wird, solange die demokratischen Parteien noch eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau N., 

gerne möchte ich voranstellen: Viele Positionen und viele Entscheidungsträger der AfD sind zutiefst besorgniserregend und stehen im klaren Widerspruch zu den Grundwerten unserer offenen und pluralen Gesellschaft. Deswegen ist für mich die Einleitung eines Verbotsverfahrens auch kein Tabu - es steht als Option und auch als Auftrag in unserer Verfassung!

Ich muss allerdings wenigstens „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" davon ausgehen können, dass das Verbotsverfahren dann auch erfolgreich ist. Denn wir geben der AfD natürlich im Falle der Einleitung eines solchen Verfahrens ein enormes Propaganda-Mittel an die Hand. 

Aktuell bin ich hier noch nicht überzeugt. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung bereits der Bewertung der AfD als gesichert rechtsextrem" auf Bundesebene widersprochen hat. Natürlich, Basis dieser Entscheidung war das Gutachten des Verfassungsschutzes und das Hauptsachverfahren steht noch aus. Trotzdem ist das ein Grund, warum ich aktuell zurückhaltend bin. Denn ein Parteiverbot unterliegt noch strengeren Vorgaben. 

Aus meiner Sicht hat Hendrik Wüst einen guten Weg gewiesen: Diejenigen, die die Erfolgsaussichten valide bewerten können - und das sind insbesondere die Bundesländer und die Bundesregierung (mit den jeweiligen Sicherheitsbehörden) - sollten ergebnisoffen die Lage prüfen. Und dann entscheiden, ob die Indizien ausreichen, ein Verfahren zu starten.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr 

David Preisendanz

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