Was tun Sie, dass das Gesetz zur Chatkontolle, das die EU beschließen will, und es von Deutschland abhängt, nicht Inkraft tritt?
Sehr geehrter Herr Preisendanz,Onus.TV berichtet hier darüber. Das ist ein Eingriff in unser aller Persönlichkeitsrechte besonderen Ausmaßes unter dem Deckmantel der vorgegeben "Sicherheit".
Ich bin dagegen!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur sogenannten EU-Chatkontrolle. Ihre Sorge um die Vertraulichkeit privater Kommunikation und den Schutz persönlicher Daten kann ich natürlich nachvollziehen. Ich stimme Ihnen auch zu: Eine generelle und anlasslose Kontrolle privater Nachrichten ist falsch und wäre im Zweifel auch verfassungswidrig. Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter einen pauschalen Überwachungsverdacht gestellt werden. Ebenso muss sichere End-to-End-Verschlüsselung als wichtige Grundlage vertraulicher digitaler Kommunikation geschützt werden. Auch die Bundesregierung und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben deutlich gemacht, dass eine anlasslose Chatkontrolle nicht der richtige Weg zur Bekämpfung von Kriminalität im digitalen Raum ist.
Es ist aber wichtig hier auch zu unterscheiden: Über die europäische Regelung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs wird weiterhin verhandelt. Die ursprünglich diskutierte Verpflichtung, private Kommunikation flächendeckend und anlasslos zu durchsuchen, ist dabei nicht mehr Bestandteil der derzeitigen Position des Rates der Europäischen Union.
Davon zu unterscheiden ist die inzwischen beschlossene befristete europäische Übergangsregelung. Sie ermöglicht es Anbietern weiterhin, freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu suchen, entsprechende Inhalte zu melden und zu entfernen. Diese Regelung gilt bis zum 3. April 2028. End-to-End-verschlüsselte nummernunabhängige Kommunikationsdienste sind von dieser Übergangsregelung ausgenommen. Es handelt sich damit gerade nicht um eine staatlich angeordnete flächendeckende Kontrolle sämtlicher privater Nachrichten.
Wir dürfen auch das eigentliche Problem nicht aus dem Blick verlieren. Sexueller Kindesmissbrauch und die Verbreitung entsprechender Aufnahmen und Darstellungen im Internet sind schwere Straftaten. Ermittlungsbehörden benötigen deshalb wirksame Instrumente, um Täter identifizieren und verfolgen zu können. Als Union setzen wir hierbei unter anderem auf eine verhältnismäßige Speicherung von IP-Adressen und auf zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen, statt die private Kommunikation der gesamten Bevölkerung anlasslos zu kontrollieren.
Für mich gilt: Wir müssen den Schutz von Kindern im digitalen Raum konsequent verbessern und Strafverfolgungsbehörden wirksame Instrumente zur Verfügung stellen. Gleichzeitig darf dies nicht zu einer flächendeckenden Überwachung privater Kommunikation oder einer grundsätzlichen Schwächung sicherer Verschlüsselung führen.
Mit freundlichen Grüßen
David Preisendanz
