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David Preisendanz
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Frage von Ruth C. •

Setzen Sie sich gegen den Änderungsvorschlag ein, den gesetzlichen Schutz des Mindesthonorars von Psychotherapeuten abzuschaffen?

Psychotherapie verursacht nur 1% der GKV Ausgaben. Wenn CDU/CSU und SPD diesen Antrag am 10. Juli beschließen, bedeutet das nicht weniger als den Beginn der flächendeckenden Abschaffung psychotherapeutischer Praxen. Damit werden Vergütungen auf ein Niveau gedrückt, das die Existenz psychotherapeutischer Praxen unmöglich macht. In Deutschland warten Betroffene bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Es geht letztlich nicht um Luxus, sondern um die Leben von psychisch Erkrankten. Von ausreichenden Therapieplätzen profitiert im Mittel auch die gesamte Bevölkerung. Ich bitte Sie sich dafür einzusetzen das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in dieser Form zu stoppen!

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau C., 

die hohe Zahl psychischer Erkrankungen und die vielerorts langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz zeigen, wie wichtig ein verlässlicher und bedarfsgerechter Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung ist. 

Ich kann die Sorge vieler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nachvollziehen, dass sich die beschlossenen Änderungen auf die Versorgung auswirken könnten.

Gleichzeitig war es angesichts der kritischen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, alle Leistungsbereiche in die Reform einzubeziehen.

Dabei war für uns entscheidend, laufende Behandlungen zu schützen und sicherzustellen, dass die für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel nicht in andere Fachbereiche abfließen.

Zudem enthält das Gesetz eine spürbare Entbürokratisierung: Künftig kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Konsiliarbericht vor Beginn einer Psychotherapie verzichtet werden. 

Es bleibt entscheidend, Menschen mit psychischen Erkrankungen verlässlich und zeitnah zu helfen und zugleich die Finanzierungsgrundlagen unseres Gesundheitssystems im Blick zu behalten. Besonders wichtig ist aus meiner Sicht deshalb der gemeinsam verabschiedete Entschließungsantrag vom 10. Juli 2026. Er sieht insbesondere eine extrabudgetäre Vergütung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie die Prüfung weiterer vulnerabler Patientengruppen vor, deren Behandlung ebenfalls besonders abgesichert werden soll.

Unabhängig von den aktuellen Vergütungsfragen bleibt die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung ein zentrales Anliegen. Die weiteren Beratungen werden wir daher weiterhin eng begleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

David Preisendanz 

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