
 Antwort 25.06.2025 von Daniela Ludwig   CSU
Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist Ergebnis eines politischen Entscheidungsprozesses. Vor einer solchen Entscheidung sollten die gerichtlichen Prozesse zur Einstufung abgewartet werden.

Daniel Biskup

Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist Ergebnis eines politischen Entscheidungsprozesses. Vor einer solchen Entscheidung sollten die gerichtlichen Prozesse zur Einstufung abgewartet werden.

Umstrittene Zitate sind dokumentiert und lassen sich leicht finden