Welche effektive Maßnahme für einen hochsignifikanten Nachweis einer leibliche Vaterschaft (VS) befürworten Sie, soweit ein dna-basierter Nachweis nicht vom BT als Regelmaßnahme beschlossen würde.
Guten Tag,
ich frage sie primär als MdB und erst nachrangig als PStS(in).
Der am 25.2.2026 unter TOP 5a von der Regierung eingebrachte gegen die missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften gerichtete Gesetzentwurf (GE) sieht die o.g. Regelmaßnahme nicht vor (Drs 21/4081). Dem widerspricht der Antrag zu TOP 5b (Bt Drs. 21/4264).
Vor 2 Jahren (Bt-Protokoll 10.4.2024 S. 20832 C) lehnte Susanne Hierl MdB (CDU) eine unter Drs. 20/10792 beantragte dna-basierte Regelung ab.
Eine solche dna-basierte Nachweisführung im o.g. GE „erledigte“ den VS-Nachweis final und, weil ohne weiteren Ermittlungsaufwand, unbürokratisch.
Die DNA-Träger-Resektion (Haarprobe etc.) ist vergleichsweise - anders z.B. bei notfalllagenbedingt unabweichlichen Injektionen von Vaccinen etc. - keine rechtlich und ethisch besonders sensibel zu behandelnde Maßnahme.
Die ethisch und juristisch komplexe Nachweisführung anderer Vaterschaftsbeziehungen steht mit den v.g. Ausführungen in keinem engen Zusammenhang.
Sehr geehrter Herr K.,
um missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften wirksam zu verhindern, müssen wir dort ansetzen, wo konkrete Missbrauchsindikatoren vorliegen.
Deshalb halte ich es für richtig, in entsprechend gelagerten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde vorzusehen. So ermöglichen wir eine gezielte und effektive Prüfung, ohne familiäre Bindungen unter einen Generalverdacht zu stellen.
Ein genereller, verpflichtender DNA-Nachweis würde hingegen jeden Vater und jede Mutter präventiv unter Misstrauen stellen. Das wäre ein erheblicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung und aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig.
Auf meine Rede im Deutschen Bundestag vom 25. Februar 2026 darf ich in diesem Zusammenhang ergänzend verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig


