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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Christine M. •

Was bedeutet das Pflegeneuordungsgesetz für Menschen mit Beh. und ihre Angehörigen?

Sie kennen mich und wissen, dass ich mich seit Jahren für Menschen mit Behinderung einsetze. Deshalb möchte ich Ihnen ganz persönlich schildern, was das Pflegeneuordnungsgesetz für meine Familie bedeutet.

Für mich ist die Verhinderungspflege ein unverzichtbares Angebot. Sie ermöglicht unkompliziert und flexibel Unterstützung im Alltag und trägt dazu bei, dass mein Sohn trotz Behinderung relativ selbstständig leben kann. Fällt die Möglichkeit weg, privat organisierte Pflegepersonen einzusetzen, weiß ich nicht, wie ich notwendige Unterstützung, z.B. während Krankheit oder Urlaub, künftig organisieren soll.

Auch das neue Sozialraumbudget erscheint mir deutlich weniger flexibel und nicht passend für individuelle Lebenssituationen. Zudem können Mittel nicht angespart werden.

Große Sorgen bereitet mir außerdem die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Pflege wird überwiegend von Frauen geleistet, die ohnehin oft mit Altersarmut rechnen müssen.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau M.  

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können Sie sich mit solch privaten Anliegen auch an mich direkt über meine Büro-Adresse wenden, da ich auf dieser Plattform verständlicherweise nicht zu persönlich antworten will und meine Antworten stets recht kurz halte. 

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich Gedanken machen und viele Punkte kritisch sehen. 

Allerdings befindet sich das Gesetzgebungsverfahren rund um das PNOG noch in einer sehr frühen Phase.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt, der sofort intensiv diskutiert wurde. Ziel der Reform ist es, die finanziell stark belastete Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen weiterzuentwickeln. Der Entwurf hat das Bundeskabinett allerdings noch nicht passiert. Vor einer Befassung des Kabinetts und dann des Deutschen Bundestages werden derzeit intern noch Änderungen geprüft und abgestimmt. Erst anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren mit einer intensiven Beratung in den zuständigen Ausschüssen.

Ihre Anregungen werde ich in den weiteren Austausch mit meinen Fachkolleginnen und Fachkollegen der Arbeitsgruppe Gesundheit einbringen. 

Was die Rentenbeiträge betrifft, so hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann schon kurz nach seiner Amtsübernahme klar erklärt, dass er bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger keine Abstriche machen möchte und sich dafür einsetzen will, dass die zunächst vorgesehenen Kürzungen nicht umgesetzt werden. Auch ich halte es für absolut richtig, dass die Pflege von Angehörigen nicht zu einem zusätzlichen Risiko für die eigene Altersvorsorge wird.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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