Die eingegangenen Angebote werden derzeit geprüft. Damit ist klar, dass allen Landesbeschäftigten noch bis Ende 2026 ein attraktives Firmenfitness-Angebot zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen hat umfangreiche Informationen dazu zur Verfügung gestellt. Sie finden Sie hier: https://www.lfv-nds.de/fileadmin/bilder/aktuelles/lfv-ticker/lgeschst/broschuerev1_neue_dienstkleidung_dienstgrade18_11_2025lesefassung.pdf
Die eingegangenen Angebote werden derzeit geprüft. Damit ist klar, dass allen Landesbeschäftigten noch bis Ende 2026 ein attraktives Firmenfitness-Angebot zur Verfügung gestellt werden kann.
Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte in einer Kommune werden in der Regel durch den Amtsantritt Beamte auf Zeit. Damit müssen sie sich – wie alle anderen Beamtinnen und Beamte auch – durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und in Niedersachsen zur Niedersächsischen Verfassung bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Das Ausschreibeverfahren für das landesweite Firmenfitness-Angebot läuft aktuell noch.
Durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 06. Mai 2026 wurde eine neue Verfahrensregelung eingeführt, die den Wahlleitungen und Wahlausschüssen ermöglicht, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine fehlende Verfassungstreue des Kandidaten oder der Kandidatin die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde in die Prüfung ebendieser Verfassungstreue einzubeziehen.

