
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Landtag RLP
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
- bessere Besoldung der Grundschullehrkräfte
- Lehramtsstudium sehr viel praxisnäher gestalten
- Präsenzzeiten von Lehrkräften erhöhen
Die Grundsteuer stellt damit eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen dar. Uns GRÜNEN ist wichtig, dass die Grundsteuer gerecht ausgestaltet wird.
Wir GRÜNE sind der Überzeugung, dass ein AfD-Verbotsfahren notwendig ist und so schnell wie möglich eingeleitet werden muss.
Das Problem „an der Wurzel anzupacken“ heißt aus Sicht der grünen Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz der rasche Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dafür hat sich die Ampelkoalition auf Landesebene einige Maßnahmen vorgenommen, die dem Ausbau von Erneuerbaren Energien auf kommunaler Ebene mehr Rückenwind geben werden.
Die 5-Jahres-Regel soll hierbei ein Anreiz ist, nicht länger als nötig im Vertretungssystem zu bleiben. Ausnahmen von der 5 Jahres-Regel sind möglich.