Daniel Baldy
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Frage von Reinhard G. •

Innenminister Dobrindt will die Rechte der Geheimdienste massiv erweitern. Ist das nicht gefährlich für unsere Demokratie? Wie denken Sie darüber?

Es gibt sehr viel Kritik an dem Beschluss vom Bundeskabinett, die Rechte der Geheimdienste massiv zu erweitern.

„Das Gesetz hebe das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf, senke die Hürden für Grundrechtseingriffe, gebe den Diensten erheblich mehr Befugnisse und beschränke zugleich die Kontrollmöglichkeiten. ...“

https://netzpolitik.org/2026/stellungnahmen-zur-geheimdienstreform-ein-erheblicher-ueberwachungsdruck-fuer-die-gesellschaft/

Wie denken Sie darüber? Kann es nicht gefährlich sein, wenn Geheimdienste zu viel Rechte haben? Sollten die Befugnisse von Geheimdiensten und Polizei nicht klar getrennt werden, damit keine Geheimpolizei entsteht?

Gab es nicht auch schon kürzlich Gesetze, die Geheimdiensten mehr Rechte gaben?

Daniel Baldy
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G., 

vielen Dank für Ihre Frage.  

Die Sorge, dass neue Befugnisse der Nachrichtendienste mit starken rechtsstaatlichen Kontrollen einhergehen müssen, teile ich. Gleichzeitig halte ich die Reform grundsätzlich für notwendig. Unsere Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, terroristische Bedrohungen und extremistische Netzwerke stellen unsere Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Unsere Nachrichtendienste müssen in der Lage sein, darauf mit zeitgemäßen Mitteln zu reagieren. 

Gerade weil Nachrichtendienste weitgehend außerhalb der Öffentlichkeit arbeiten und ihre Tätigkeit mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sein kann, sind funktionierende Kontrollmechanismen für mich unverzichtbar. Deshalb ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform, die Kontrolle der Dienste neu zu ordnen und zu stärken. Künftig sollen deutlich mehr Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle unterliegen. Die bislang auf verschiedene Stellen verteilte Kontrolle soll dabei insbesondere beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt und dessen Zuständigkeit erheblich erweitert werden.  

Auch das von Ihnen angesprochene Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bleibt bestehen. Richtig ist aber, dass der Gesetzentwurf in bestimmten, eng begrenzten Situationen neue Handlungsmöglichkeiten für die Nachrichtendienste vorsieht. Sie sollen insbesondere dann tätig werden können, wenn eine Gefahr durch die zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig abgewehrt werden kann. Das ist eine wesentliche Veränderung und einer der Gründe, weshalb hohe Eingriffsschwellen und eine wirksame Kontrolle besonders wichtig sind.  

Der vorliegende Regierungsentwurf ist allerdings noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns einzelne Regelungen noch einmal sehr genau ansehen. Dazu gehören für mich insbesondere der Umgang mit besonders schützenswerten Berufsgruppen, der Einsatz nachrichtendienstlicher Verbindungen und auch die parlamentarische Kontrolle. 

Die Befürchtung, dass sich unsere Nachrichtendienste zu einer unkontrollierten „Geheimpolizei“ entwickeln könnten, teile ich daher nicht. Entscheidend ist gerade, dass Deutschland über rechtsstaatlich gebundene Nachrichtendienste verfügt, deren Befugnisse gesetzlich geregelt sind, deren besonders eingriffsintensive Maßnahmen kontrolliert werden und die zusätzlich der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.  

Sie fragen außerdem zu Recht nach früheren Erweiterungen der Befugnisse. Das Nachrichtendienstrecht wurde bereits mehrfach reformiert. Zuletzt wurde Anfang 2026 das Recht des Militärischen Abschirmdienstes angepasst. Auch die heutige Reform steht teilweise im Zusammenhang mit verfassungsgerichtlichen Vorgaben, die umgesetzt werden müssen. 

Für mich bleibt deshalb der Maßstab für die weiteren Beratungen klar: Unsere Nachrichtendienste müssen die notwendigen Möglichkeiten erhalten, um unser Land und unsere Demokratie vor realen Bedrohungen zu schützen. Gleichzeitig müssen weitreichende Befugnisse klar begrenzt, verhältnismäßig und wirksam kontrolliert sein.

Mit freundlichen Grüßen 

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