Wie stehen Sie zur Verfassungswidrigkeit des fiktiven Partnereinkommens im Rahmen der amtsangemessenen Bundesbesoldung? Warum wird eine ohne Probleme umsetzbare Einzelfallprüfung verweigert?
Sehr geehrter Herr MdB Baldy,
ich wende mich als Bundesbeamter an Sie wegen der geplanten Reform zur amtsangemessenen Besoldung. Konkret geht es um das fiktive Partnereinkommen, das Verfassungsrechtler und Verbände als evident verfassungswidrig einstufen. Die Begründung, Doppelverdiener seien der Regelfall, greift zu kurz und dient m.E. nur der Haushaltskonsolidierung. Warum wird eine Einzelfallprüfung verweigert? Das Argument des bürokratischen Aufwands ist nicht haltbar. Ich würde dem Dienstherrn elektronische Einsicht in meine Steuererklärung gestatten, um zu belegen, dass dieses fiktive Einkommen bei mir nicht existiert. Als unbefristet schwerbehinderter Beamter trifft mich diese Pauschalierung besonders hart. Verfassungskonforme Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn. Bitte setzen Sie sich im Parlament gegen diese zweifelhafte Pauschalisierung und für eine gerechte Lösung ein. Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich. Ich bedanke mich. Mit freundlichen Grüßen

