In der Tat ist es so, dass beide Krankheitsbilder noch nicht im Anhang der VersMedV aufgeführt werden, somit keinen konkreten Bewertungsmaßstab haben und daher ein direktes Ablesen des Grades Behinderung nicht möglich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass ME/CFS-Betroffene keinen GdB beantragen können
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