Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Elke F. •

Die KV-Beiträge der Bürgergeldbezieher sind nicht kostendeckend. Wie stehen Sie dazu, dass eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe nur von GKV-Versicherten getragen werden muss?

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Der vom Bund gezahlte KV-Beitrag für Bürgergeld- und Sozialleistungsbezieher ist nicht kostendeckend. Der Fehlbetrag wird mit rd. 12 Milliarden € beziffert. Dieser Fehlbetrag wird seit Jahren solidarisch von allen GKV-Versicherten getragen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die gemeinsam von allen Steuerzahlern getragen werden sollte? Alle Privatversicherten, so auch viele Bundestagstagsabgeordnete, beteiligen sich nicht an der Finanzierung. Nun verabschiedet die Bundesregierung ein Gesetz, dass GKV-Versicherte nochmals zusätzlich erheblich belastet. Bürgergeldempfänger bleiben auch von diesen Mehrbeladtungen weitestgehend über die Härtefallregeln verschont. Wie können Sie das vor Ihren Wählern verantworten ?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau F.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Nachfrage zu den Gesundheitskosten von Bürgerinnen und Bürgern im SGB-II-Bezug. Diese Frage beschäftigt nicht nur Sie, sondern sehr viele, die Beiträge in der GKV leisten. 

Dabei sprechen Sie einen Punkt an, dem ich ausdrücklich zustimme. Die Gesundheitsversorgung von Menschen in der Grundsicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher sollte der größte Teil der Kosten nicht allein über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und deren Arbeitgeber in der GKV bestritten werden. Mit dem Beschluss des Beitragsstabilisierungsgesetzes wurde auch vereinbart, dass sich der Bund stärker über Steuermittel an den Kosten für Grundsicherungsempfänger beteiligt. Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung war bereits ein schrittweiser Einstieg in eine höhere Kostenbeteiligung vorgesehen. Aus unserer Sicht war das jedoch nicht annähernd ausreichend. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konnten wir durchsetzen, dass die Steigerungsraten jeweils jährlich um 750 Mio. Euro höher ausfallen als eigentlich vorgesehen. Somit sind 2027 eine Milliarde Euro, 2028 werden 1,25 Mrd. Euro, 2029 dann 1,75 Mrd. Euro und 2023 insgesamt 2,25 Mrd. Euro vorgesehen. Ab 2031 beträgt der Zuschuss des Bundes mindestens 2,75 Mrd. Euro. Damit wurde zum ersten Mal erreicht, dass sich der Bund stärker an diesen Kosten beteiligt. Richtig ist jedoch auch, dass damit die Herausforderung noch nicht geschafft ist. Wir hätten uns während der Verhandlungen eine deutlich schnellere und höhere Kostenübernahme gewünscht, um eine vollständige Kostendeckung zu erreichen, in Anbetracht der Haushaltslage war das jedoch nicht möglich. 

Für mich stellt sich auch die Frage, wie wir die Finanzierung insgesamt gerechter verteilen, jedoch nicht, wie wir Menschen mit geringen Einkommen nochmal zusätzlich belasten. Die SPD-Bundestagsfraktion und ich stehen weiterhin für eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen und eine sehr gute Gesundheitsversorgung in einem effektiven und effizienten System erhalten. Das bedeutet unter anderem das Ende der Zweiklassenmedizin. Leider hat es bei der letzten Bundestagswahl keine Mehrheit für eine solche Politik gegeben, auch wenn es durchaus mehrere Parteien gegeben hat, die mit ähnlichen Konzepten angetreten sind. Am Wahltag waren der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler andere Themen wichtiger für eine Wahlentscheidung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre 

Dagmar Schmidt, MdB

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