Die KV-Beiträge der Bürgergeldbezieher sind nicht kostendeckend. Wie stehen Sie dazu, dass eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe nur von GKV-Versicherten getragen werden muss?
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Der vom Bund gezahlte KV-Beitrag für Bürgergeld- und Sozialleistungsbezieher ist nicht kostendeckend. Der Fehlbetrag wird mit rd. 12 Milliarden € beziffert. Dieser Fehlbetrag wird seit Jahren solidarisch von allen GKV-Versicherten getragen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die gemeinsam von allen Steuerzahlern getragen werden sollte? Alle Privatversicherten, so auch viele Bundestagstagsabgeordnete, beteiligen sich nicht an der Finanzierung. Nun verabschiedet die Bundesregierung ein Gesetz, dass GKV-Versicherte nochmals zusätzlich erheblich belastet. Bürgergeldempfänger bleiben auch von diesen Mehrbeladtungen weitestgehend über die Härtefallregeln verschont. Wie können Sie das vor Ihren Wählern verantworten ?

