Wann werden Sie im Gesundheitsausschuss/Bundestag eine Finanzierung für die neue Fachpsychotherapie-Weiterbildung beschließen?
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Fachpsychotherapie-Weiterbildung. Die Frage der Finanzierung dieser Weiterbildung ist nicht nur für diejenigen relevant, die unmittelbar davon betroffen sind, sondern auch für Patientinnen und Patienten mit psychologischen Behandlungsbedarf.
Stand heute muss ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit noch kein konkretes Datum gibt, wann ein entsprechender Entwurf durch das Bundesgesundheitsministerium vorgestellt wird. Vor der Sommerpause wurden im Zuge des Beitragsstabilisierungsgesetzes bereits Möglichkeiten geprüft, dies hatte die Bundesregierung im Juni auch so mitgeteilt. Die Frage der Finanzierung haben wir bereits für die nächste Runde mit dem Bundesgesundheitsministerium als eines der dringenden Themen angemeldet, sodass ich hoffe, noch in diesem Herbst einen Vorschlag bzw. Entwurf zu sehen, verbunden mit einer belastbaren Zeitschiene. Mir ist bewusst, dass dies für die Betroffenen und angehenden (Fach-) Psychologinnen und Psychologen keine befriedigende Antwort ist.
Dennoch haben wir in dieser Wahlperiode erste Weichen für die Verbesserung der Weiterbildung in Angriff genommen. So haben wir beispielsweise Regelungen im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entlastung in der Pflege (BEEP) und den Änderungen der Ärzte-Zulassungsverordnung entsprechende Voraussetzungen geschaffen. Konkret betrifft das die erleichterte ambulante Weiterbildung und bessere Grundlage für Vergütungsverhandlungen in Weiterbildungsambulanzen. Richtig ist, dass jede dieser Maßnahmen für sich das eigentliche Finanzierungsproblem nicht vollständig löst.
Das große Problem und der wichtigste Knackpunkt der Regelung ist die Frage nach der Refinanzierung jener Kosten, die bisher nicht unmittelbar von den GKV-Versicherten getragen werden. Vor allem sind das die Bereiche Weiterbildung in Praxen, MVZ oder Kliniken, ebenso Fragen der Supervision und Theorievermittlung. Am Ende geht es schließlich darum, dass ausreichend Weiterbildungsstellen entstehen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Weiterbildungsfinanzierung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten sicherzustellen und im Zuge der Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz darauf verpflichtet, den gesamten Themenkomplex Psychotherapie schnellstmöglich nach der Sommerpause anzugehen. Daran halten wir als SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin fest und die entsprechende Regelung sollte nicht weiter aufgeschoben werden – immerhin hatten wir in der vergangenen Wahlperiode bereits konkrete Vorschläge zur Lösung des Problems durch den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, verbunden mit dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion, im parlamentarischen Verfahren über die vorgeschlagenen Regelungen sogar noch hinauszugehen (im sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz). Das war im November 2024, also dem Monat, in dem der damalige Koalitionspartner FDP die Koalition aufgekündigt hatte. Die nunmehr als Minderheitsregierung arbeitende Koalition aus SPD und Grünen wollte das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz auch in der Form noch mit der Unionsfraktion durchbringen, jedoch scheiterte das Gesetz am Widerstand von CDU/CSU, sodass nur noch das stark reduzierte GSVSG beschlossen werden konnte – leider ohne entsprechende Regelung zur Fachpsychotherapeuten-Weiterbildung.
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen heute keine konkreten Zeitpläne und -horizonte nennen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB

