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Frage von Gabriele A. •

Frage an Dagmar Freitag von Gabriele A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Freitag,

als Frau mit einer Lebenspartnerin fühle ich mich von der derzeitigen gesetzlichen Situation zur Erbschaftssteuer diskriminert!

Unser ganzes Streben richtet sich danach unsere Familie (2 Kinder) und ein bescheidenes, altes Häuschen zu erhalten. Es sind die Dinge, welche sich jede andere Familie auch wünscht. Aber im Fall des Falles würde uns die Erbschaftssteuer dieses komplett zerstören, da wir als Alleinstehende eingestuft würden und nur einen Steuerfreibetrag von 5.200,-€ hätten. Dem gegenüber haben Eheleute einen Freibetrag von zur Zeit 307.000€ und noch einen Versorgungsfreibetrag von 256.000€. Durch die zu erwartende Erbschaftssteuerreform würde der Freibetrag für Eheleute noch fast verdoppelt, damit sie ihre Eigenheime steuerfrei vererben könnnen. Wir LebenspartnerInnen würden statt dessen wie Fremde, Alleinstehende, mit einer noch um bis zu 50% gestiegenen Erbschaftssteuer bestraft. Keine hinterbliebenen LebenspartnerInnen wären in der Lage dies zu finanzieren. Zu dem Verlust des geliebten Menschen müssten wir noch zusätzlich unser eigenes Heim verkaufen. Wir verlören alles und wären wohl möglich noch dazu verschuldet!! Dies ist nicht in Ordnung!

Was unternimmt die SPD, bzw. was unternehmen Sie um diese Ungerechtigkeit zu ändern? Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema Benachteiligung von LebenspartnerInnen? Wenn die LebenspartnerInnen im Gesetz nicht entsprechend berücksichtigt werden ist dies keine erstrebenswerte Reform, Sie sollten daher dagegen stimmen!

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Asante

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Asante,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die künftige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung fordern.

Wie Sie vielleicht in den Medien verfolgt haben, plante die SPD bereits im Jahr 2000 bei der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Letztlich scheiterte das vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition beschlossene Vorhaben damals am Widerstand der von CDU/CSU- und FDP-regierten Länder im Bundesrat.

Unstreitig wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft seither durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt. Dennoch gibt es, wie eine Plenardebatte im Deutschen Bundes­tag jüngst bestätigte, in den Reihen unseres derzeitigen Koalitionspartners - insbesondere der CSU - leider eine Vielzahl von Abgeordneten, die sich unverändert für eine Privilegierung der Ehe aussprechen. Auch ist nicht erkennbar, dass sich die Haltung der CDU-/CSU- und FDP-geführten Landes­regierungen durchgreifend gewandelt hat. Die Zustimmung des Bundesrates zu der jetzt erforderlichen Reform des Erbschaftsteuerrechts ist aber zwingend, zumal den Ländern das diesbezügliche Steueraufkommen vollständig zusteht.

Ich kann Ihren Unmut verstehen: einerseits sind die Partner bei eingetragenen Lebens­partnerschaften gegenseitig unterhaltspflichtig, andererseits werden sie steuerlich und erbschaftssteuerrechtlich benachteiligt.

Zu unserem Bedauern kann ich Ihnen aus den oben aufgeführten Gründen der momentanen politischen Konstellationen kurzfristig keine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebens­partnerschaften im Steuerrecht in Aussicht stellen.

Die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion werden sich bei den anstehenden politischen Abstimmungsgesprächen jedoch nachdrücklich für eine Besserstellung der Lebens­part­nerinnen und Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungsfall einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag