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Frage von Christian F. •

Frage an Dagmar Freitag von Christian F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Freitag,

laut Bericht der Westfalenpost ( http://www.derwesten.de/staedte/menden/Kaum-Chancen-gegen-Haehnchenmast-id4333651.html ) haben Sie einer Änderung des Baugesetzbuches (um die Massentierhaltung in Außenbereichen zu beschränken) nicht zugestimmt und dazu gesagt:
»„Ich habe lange überlegt, mich dann aber der Meinung der Agrarexperten meiner Fraktion angeschlossen“ Diese hätten Punkte in dem Grünen-Entwurf ausgemacht, die nicht der SPD-Linie entsprächen.«
WP ergänzt: „Den Grundsätzen der Gesetzesänderung stimme ich aber voll zu“, so Freitag, die privat Mitglied des Iserlohner Tierschutzvereins ist. „Ich lehne Massentierhaltung ab und richte auch mein Einkaufsverhalten danach aus.“

Mich würde interessieren, wie eine solche Aussage mit Artikel 38 unseres Grundgesetzes – »Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages […] sind […] an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen« in Einklang bringen?

Wie gedenken Sie angesicht Ihres Abstimmungsverhaltens, dennoch ihre formulierte Ablehnung gegen die Massentierhaltung in Ihrem politischen Handeln deutlich werden zu lassen?

Wie konkret gedenken Sie sich im o.g. Fall zu verhalten, da es sich hier doch um eine Massentierhaltung von 80.000 Hähnchen handelt?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Fischer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

gern möchte ich Ihnen die Gründe für eine "Enthaltung" bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen "Beschränkung der Massentierhaltung im Außenbereich" erläutern:

Die Novellierung des Baugesetzbuches befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Wie in der Vergangenheit soll auch aktuell das Bundesbaugesetz fraktionsübergreifend beraten und möglichst interfraktionell verabschiedet werden. In dieser Phase ist es aus unserer Sicht nicht hilfreich, einzelne Gesetzentwürfe einzubringen (wie hier geschehen) oder zu unterstützen. Vielmehr sollten diese und andere Punkte (wie beispielsweise Spielhallen, Biogasanlagen) im Zusammenhang beraten werden.
Experten haben in den Berliner Gesprächen zum Städtebaurecht auf die besondere Verantwortung der Kommunen bezüglich ihrer Planungshoheit verwiesen und angemahnt, eine mögliche Änderung des § 35, Abs. 1, Pkt. 3 (Privilegierung Massentierhaltung) gründlich abzuwägen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang folgender Punkt: In der Begründung der Grünen zu ihrem Gesetzentwurf steht eindeutig, dass sie kein „Totalverbot“ der Massentierhaltung wollen, sondern sie dort zulassen möchten, wo die Gemeinden sie nach ihrer Bauleitplanung für möglich halten. Dies wäre aber keine Änderung zur heutigen Rechtssituation.

Die Frage der Massentierhaltung muss fachlich übergreifend im Komplex betrachtet werden, nicht allein baurechtlich. Fragen des Tierschutzes, der Hygiene, der Kontrollen werden mit dem Gesetzentwurf nicht gelöst. Experten sind sich einig, dass fachspezifische Probleme auch mit entsprechenden Fachgesetzen geregelt werden müssen. Nach Vorstellung der Grünen müssten die Kommunen vor Ort entscheiden, ab wann Massentierhaltung vorliegt. Dies ist in der Praxis nicht so einfach, wie es auf dem Papier scheint. Zudem besteht die Möglichkeit, dass eine Kommune eine Genehmigung mit dem geänderten Baugesetzbuch ablehnt, die Nachbarkommune aber nicht. Es bedarf daher einer genaueren Behandlung dieser Problematik und zwar wiederum in den Fachgesetzen: u. a. im Tierschutz-, Hygiene- und Emissionsschutzgesetz.

Aus diesen Gründen hat sich die SPD-Fraktion (mit einer Ausnahme) bei der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Alle Fragen aus diesem Komplex werden in weiteren Arbeitsgesprächen der Berichterstatter der fachlich zuständigen Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion erörtert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag