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Antwort 18.11.2025 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der von Ihnen darin geäußerte Satz "Die Kürzung seiner Rente soll nur so lange wirken, wie der Ausgleichszweck – also die Versorgung beider Ehepartner – tatsächlich besteht." entspricht nicht der Rechtslage, die wiederholt gerichtlich bestätigt wurde und die ich für angemessen halte.

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Antwort 17.10.2025 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet einmalig ein Eigentumsübergang statt: Das Eigentum an den Rentenansprüchen vom einen Ehepartner (1) geht zu einem bestimmten Teil an den anderen Ehepartner (2) über.

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