(...) Ich vermute, Sie haben das Schreiben des Ausschusssekretariats missverstanden. Die Petition wurde nicht zurückgewiesen, sondern sie wird bearbeitet - allerdings hat der Ausschussdienst Ihnen schon angekündigt, dass man den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen werde, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihre Petition gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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