(...) Ich vermute, Sie haben das Schreiben des Ausschusssekretariats missverstanden. Die Petition wurde nicht zurückgewiesen, sondern sie wird bearbeitet - allerdings hat der Ausschussdienst Ihnen schon angekündigt, dass man den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen werde, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihre Petition gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt. (...)
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