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Claudia Tausend
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Frage von Ronald P. •

Wann kommt das neue Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland?

Sehr geehrte Frau Tausend,

gerne möchte ich Sie fragen, wann mit dem neuen Gesetz zur Hinnahme der Doppelstaatlichkeit zu rechnen ist?
Meine Frau hat von der deutsche Behörde die Zusicherung bereits erhalten und muss nun aus der russischen Staatsbürgerschaft austreten. Dies ist leider nicht möglich da die russischen Behörden für die Unterlagen ihre persönliche Anwesenheit fordern. Ihre hochbetagten Eltern leben in Russland.

Mit dem Beibehalt des russischen Passes wäre die Einreise nach Russland weiter möglich und kann so bei Bedarf in kürzester Zeit bei den Eltern sein, um zu unterstützen, ohne auf ein Visum zu warten.

Für eine Rückmeldung danke ich Ihnen sehr.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

 

der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser erarbeitete Entwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde im Mai an die Länder und Verbände geschickt, mit dem parlamentarischen Verfahren ist noch vor Ende des Jahres zu rechnen. Es ist eine schon lange notwendige Modernisierung unseres Staatsangehörigkeitsrechts, die hier lebenden und arbeitenden Menschen ein faires Angebot macht, sich beteiligen zu können. Es wird dabei auch grundsätzlich möglich sein, seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

 

In Ihrem speziellen Fall würde ich Ihnen aber raten, das Gespräch mit der für Ihre Frau zuständigen Einbürgerungsbehörde zu suchen. Schon jetzt ist es nämlich in individuellen Fällen möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer anderen zu erhalten, sofern relevante Gründe vorliegen. Möglicherweise trifft das auch auf Ihren Fall zu. 

Spätestens mit dem Inkrafttreten der Reform aber wird Ihre Frau die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen können. Einen genauen Zeitplan kann ich Ihnen leider nicht nennen, da das vom weiteren Verlauf abhängt: Der Gesetzentwurf wird derzeit noch abgestimmt und muss dann vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden, dort wird er dann im Plenum in drei Lesungen und dazwischen in den Fachausschüssen behandelt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Tausend, MdB

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