Auf die Entbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen wurde seitens der SPD-Bundestagsfraktion eine Priorität während der Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz gelegt. Eine Umsetzung dieser Forderung war leider nicht möglich. Ausnahmen haben aber in einem Entschließungsantrag, der auch in der vergangen Woche beraten wurde, Berücksichtigung gefunden. Mit diesem Entschließungsantrag legen wir noch einmal einen besonderen Fokus auf die psychotherapeutische Versorgung besonders vulnerabler Gruppen.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben. Mit der geplanten Beendigung der telefonischen Krankschreibung würden wir zu der Regelung zurückkehren, die auch vor der Corona-Pandemie gängige Praxis war.
Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit eröffnen, dass Pressevertreter und zivilgesellschaftliche Organisationen Informationen abrufen können.
Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit eröffnen, dass Pressevertreter und zivilgesellschaftliche Organisationen Informationen abrufen können.
Ich möchte grundsätzlich vorwegnehmen, dass ich das Gesamtpaket, welches von der Rentenkommission vorgelegt wurde, unterstütze. Es beinhaltet notwendige Reformen, von denen perspektivisch alle Menschen in unserem Land profitieren werden. Diese müssen nun konkret in einem Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.
Die Frage einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bleibt deshalb aus Sicht vieler Akteure weiterhin ungelöst.
