Wie bewerten Sie die geplante Einschränkung des Entlastungsbetrags im Rahmen des PNOG, wonach dieser künftig nicht mehr für die Tagespflege genutzt werden kann?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Neuordnung der Leistungsbudgets kann Leistungen übersichtlicher und unbürokratischer machen. Zugleich entstehen neue Abgrenzungen zwischen Sozialraum-, Sachleistungs-, Entlastungs- und Überbrückungsbudget. Damit würden Geldleistungen nicht mehr so frei zwischen verschiedenen Leistungsangeboten eingesetzt werden können.
Unterstützungsmöglichkeiten, wie die von Ihnen angesprochene Tagespflege, können im Alltag dabei helfen die Eigenständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten und Angehörige zu entlasten. Deswegen wird im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen sein, ob die Neuausrichtung der Leistungsbudgets diese Unterstützungsmöglichkeiten auch weiterhin ermöglichen, oder ob so Finanzierungsmöglichkeiten entfallen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Personen, die auf die Leistung der Tagespflege angewiesen sind, diese aus Kostengründen nicht weiter in Anspruch nehmen können.
Bislang liegt nur ein Referentenentwurf vor. Welche Maßnahmen Teil des weiteren Verfahrens sein werden, steht deswegen noch nicht fest. Während den noch anstehenden Verhandlungen wird aber darauf zu achten sein, dass durch die Schaffung neuer Budgets keine unbeabsichtigten Versorgungslücken entstehen.
