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Claudia Moll
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Frage von Axel F. •

Am 10.7. stimmt der Bundestag über das GKVStabG ab. Die kurzfristigen Änderungsanträge verschärfen die Lage laut DPtV sogar. Werden Sie dem Gesetz mit der Psychotherapie-Budgetierung zustimmen?

In Ihrer Antwort an Eva-Maria B. vom 4. Mai verwiesen Sie darauf, es liege "nur der Gesetzesentwurf vor" und man werde das Gesetz im Verfahren "kritisch prüfen". Dieses Verfahren ist nun am Ende: Der Bundestag stimmt am 10. Juli 2026 ab.

Die kurzfristig am 5. Juli eingebrachten Änderungsanträge haben die Lage für die Psychotherapie nicht verbessert, sondern verschärft. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung stellte am 7. Juli fest, dass nun zusätzlich gesetzliche Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung gestrichen werden sollen – laut DPtV mit der Folge von weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten.

Damit hat sich Ihre Hoffnung auf Nachbesserung nicht erfüllt. In Ihrer eigenen Antwort zitierten Sie, dass die Budgetierung die Behandlungskapazitäten verringern könnte, und betonten zugleich, eine Verschlechterung gelte es "unbedingt zu vermeiden".

Ich bitte daher um eine klare Aussage: Werden Sie am 10. Juli dem Gesetz zustimmen – ja oder nein?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F., 

auf die Entbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen wurde seitens der SPD-Bundestagsfraktion eine  Priorität während der Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz gelegt. Eine Umsetzung dieser Forderung war leider nicht möglich. Ausnahmen haben aber in einem Entschließungsantrag, der auch in der vergangen Woche beraten wurde, Berücksichtigung gefunden. Mit diesem Entschließungsantrag legen wir noch einmal einen besonderen Fokus auf die psychotherapeutische Versorgung besonders vulnerabler Gruppen. 

Auch weiterhin werden Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie für schwer psychisch kranke Personen von der Budgetierung ausgenommen. Besonders wichtig war uns auch, dass es zu keinen Behandlungsabbrüchen kommt. Ein zentraler Punkt des Entschließungsantrags ist deswegen auch der Schutz bereits begonnener Therapien. Diese fallen auch weiterhin nicht unter die Budgetierung. Darüber hinaus erhält der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag Kriterien festzulegen, welche Patientinnen und Patienten als dringliche Fälle gelten und künftig prioritär und weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen.

Zum vorherigen Gesetzesentwurf konnten wir damit Verbesserungen erwirken.

Mit Blick auf das drohende Defizit von rund 19 Mrd. Euro und den damit drohenden massiven Erhöhungen der Beitragssätze für alle Versicherten bereits ab dem kommenden Jahr war es notwendig dieses Gesetz zu verabschieden.

Die psychotherapeutische Versorgung bleibt aber weiterhin eine Priorität- Die Bundesgesundheitsministerin hat am Mittwoch noch einmal betont, dass die Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie sehr zeitnah angegangen werden soll. Das ist für uns entscheidend, damit es in diesem konkreten Bereich zu Verbesserungen kommt und ein zusätzliches Versorgungsangebot geschaffen wird. Seitens der SPD besteht der konkrete politische Wille die Bedarfsplanung komplett anzugehen und uns hier genau anzuschauen, wie sich die Bedarfe in der Gesellschaft entwickeln. Auch die Finanzierung der Weiterbildung haben wir weiter im Blick. Es wird hier darauf ankommen die Rahmenbedingungen endlich zu verbessern. 

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