Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Gesetz erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
Die Bundespsychotherapeutenkammer und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung kritisieren den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Danach soll die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen entfallen. Beide Verbände verweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach für zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen verfassungsrechtliche Mindeststandards gelten. Sie befürchten, dass die Streichung dieser Schutzregelung die ambulante Versorgung verschlechtert, mit weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. Wie bewerten Sie diese Kritik und werden Sie sich für den Erhalt der Angemessenheitsprüfung einsetzen?

