Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 eine wichtige sozialpolitische Verbesserung geschaffen.
Für mich steht fest: Eine gute psychotherapeutische Versorgung braucht nicht nur qualifizierte Fachkräfte, sondern auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen, damit diese ihre wichtige Arbeit dauerhaft leisten können. Dafür werde ich mich weiterhin mit Nachdruck einsetzen.
Nein, monatelange Verzögerungen ohne nachvollziehbaren Grund sind bei existenziell wichtigen Sozialleistungen nicht akzeptabel. Hilfe muss die Menschen erreichen, wenn sie benötigt wird.
Mein langfristiges Ziel bleibt eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezogen werden.
Gerade mit Blick auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis werde ich deshalb aufmerksam verfolgen, ob sich aus der Neuregelung relevante Versorgungslücken oder besondere Härtefälle ergeben.
Entscheidend ist für mich dabei nicht allein die Zahl der Betroffenen, sondern vor allem die medizinische Bedeutung des Problems. Davon zu unterscheiden ist die unzumutbare Härte im Einzelfall.
