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Christos Pantazis
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Frage von Louis S. •

Wird der Bundestag den restriktiven Mischkonsum-Vorstoß des Bundesrats aufgreifen?

Lieber Herr Dr. Pantazis,
vielen Dank für die Beantwortung meiner letzten Anfragen. Leider kommt weiterhin keine Ruhe in das Thema. Heute hat der Bundesrat einen Entschluss angenommen, der den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr auch unterhalb der Grenzwerte verbieten soll, und dies sogar für Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs beide Substanzen konsumieren. Die Aufnahme des Mischkonsums in Anlage 4 der FeV würde faktisch zu Zuständen wie vor der 3,5ng Grenze führen, als viele Menschen ihre Fahrerlaubnis trotz fehlender Fahrt unter Rauscheinfluss verloren. Eine Generalverdächtigung von Konsumenten, die etwa ein Bier zu einem Joint trinken, darf es nicht geben. Zumal der EKOCAN-Zwischenbericht keine erhöhte Verkehrsgefahr festgestellt hat. Dennoch wurde, eingebracht von einem BSW-Verkehrsminister, ein restriktiver Entschluss gefasst. Werden Sie das Thema im Bundestag aufgreifen? Und ist Mischkonsum nicht bereits nach KCanG untersagt?MfG
Louis S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und die aufmerksame Begleitung der aktuellen Debatte. 

Der vom Bundesrat gefasste Entschluss zum Thema Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird derzeit vielfach diskutiert. Dabei ist zunächst entscheidend festzuhalten, dass es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um eine Entschließung handelt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darin auf, die Auswirkungen eines Mischkonsums – insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit – wissenschaftlich vertieft zu prüfen und auf dieser Grundlage möglichen Handlungsbedarf zu bewerten. 

Diese Entschließung steht außerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist weder Bestandteil des MedCanG noch führt sie automatisch zu Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ob und in welcher Form die Bundesregierung daraus konkrete Vorschläge entwickelt, bleibt abzuwarten. 

Unabhängig davon gilt bereits heute: Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis – insbesondere in Kombination mit Alkohol – ist unzulässig. Darüber hinausgehende Regelungen, die auch Konsumhandlungen außerhalb des Straßenverkehrs pauschal fahrerlaubnisrechtlich relevant machen würden, wären ein erheblicher Eingriff und müssten besonders sorgfältig sowie evidenzbasiert begründet werden. 

Sollte die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen, gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu sehen und einen entsprechenden Entwurf vorlegen, würde sich der Deutsche Bundestag selbstverständlich damit befassen. In einem solchen Verfahren wäre aus meiner Sicht entscheidend, dass Verkehrssicherheit und Verhältnismäßigkeit gleichermaßen gewahrt bleiben und wissenschaftliche Erkenntnisse die Grundlage der Entscheidung bilden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Christos Pantazis 

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