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Christos Pantazis
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Frage von Louis S. •

Wie will die SPD verhindern, dass das CanG nach der Evaluierung im Herbst dauerhaft infrage gestellt wird?

Lieber Herr Dr. Pantazis,

man hört immer wieder, dass der Bundesdrogenbeauftragte die Evaluation im April 2026 abwarten will. Meines Erachtens ist das laut Koalitionsvertrag nicht möglich, da nur eine ergebnisoffene Evaluierung im Herbst 2025 vereinbart wurde. Zudem wirkt es kalkuliert, erst dann greift die destruktive MedCanG Änderung von GM Nina Warken, die wohl negative Effekte auf die Zahlen zur Schwarzmarktbekämpfung haben wird. Zufällig liegt der Schwerpunkt der Evaluierung 2026 genau dort. Das CanG darf aber nicht zum Dauerthema werden , das wäre unfair gegenüber Konsument:innen. Sonst wird es nach jeder Evaluierung infrage gestellt und Stück für Stück zurückgenommen. Werden Sie und Ihre Partei eine solche Salamitaktik verhindern? Und wie geht es nach der Evaluierung im Herbst konkret weiter?

Mit freundlichen Grüßen

Louis S.

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Antwort von SPD

Lieber Herr S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und die aufmerksame Einordnung zur Evaluation des Cannabisgesetzes. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. 

Die ergebnisoffene Bewertung im Herbst 2025 war Teil des Koalitionsvertrags. Diese Evaluierung hat fristgerecht begonnen. Eine erste Zwischenbewertung liegt seit Ende September vor. Diese Zwischenbewertung zeigt: Der eingeschlagene Weg war richtig. Der Konsum unter Jugendlichen ist weiter zurückgegangen. Bei Erwachsenen gab es keinen sprunghaften Anstieg. Polizei und Justiz wurden deutlich entlastet. Cannabisbezogene Delikte sanken um rund 60 bis 80 Prozent. Der Schwarzmarkt ist bislang nicht größer geworden. In einigen Bereichen sehen wir Rückgänge, auch wenn er noch nicht so stark verdrängt wird, wie wir es anstreben. Wir bleiben aufmerksam und justieren dort nach, wo es nötig ist. Dazu gehört auch starke Prävention. Das Cannabisgesetz wird damit nicht nach jeder Evaluierung infrage gestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion steht zu diesem Kurs. Weitere Anpassungen knüpfen wir an Evidenz. 

Die wissenschaftliche Begleitforschung läuft weiter. Wir entwickeln auf Basis der Daten weiter, anstatt reflexhaft zurückzudrehen. Unabhängig davon wird derzeit ein separater Gesetzentwurf zum Medizinal-Cannabisgesetz beraten. Das Bundeskabinett hat ihn am 8. Oktober 2025 beschlossen. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag. Dabei ist mir wichtig: Die Versorgung für Patientinnen und Patienten muss gesichert bleiben. Insgesamt will ich Therapiefreiheit und Patientenschutz in Balance halten. 

Eine Rückabwicklung der Entkriminalisierung folgt daraus nicht. Kurz gesagt: Die erste und wesentliche Zwischenbewertung bestätigt den Kurs des Cannabisgesetzes. Die Begleitforschung läuft weiter. Das Medizinal-Cannabisgesetz wird parlamentarisch beraten. Für uns gelten Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Rechtsstaatlichkeit. Keine Salamitaktik, sondern verantwortungsvolle Gesetzgebung auf Basis von Fakten.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Christos Pantazis, MdB 

Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

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