
(...) Die Überarbeitung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes ist eine längst überfällige Anpassung des Gesetzes an die Herausforderungen der Gegenwart, da in den letzten 30 Jahren keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Sie ist zudem eine sehr moderate und angemessene Gesetzeserweiterung. (...)