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Christoph Spies
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Christoph Spies von Jürgen R. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Guten Tag Herr Spies, ich habe habe Fragen an Sie:
1. Wie ist ihre Meinung zum Thema "Lobbyismus-Register" ?
2. Ein Gesetzentwurf hängt ja z. Z. in den Ausschüssen des Bundestages fest. Wie ist ihre Sichtweise und wie stimmen Sie darüber ab ?
3. Wie ist ihre Meinung zum Thema "Nebentätigkeiten" ? Sind Sie für eine Offenlegung dieser gegenüber dem "Bürger" ?
4. In welchen Aufsichtsräten sitzen Sie und welche Vergütungen/Sitzungsgelder/Stock-Option/Aktien bzw. Aufwandsentschädigungen erhalten Sie.
freundliche Grüße
J. R.

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Guten Tag Herr Spies, ich habe habe Fragen an Sie:

1. Wie ist ihre Meinung zum Thema "Lobbyismus-Register" ?

Die Bundes-SPD fordert seit zehn Jahren die Einführung eines Lobbyregisters. Dass die Union ihren grundsätzlichen Widerstand gegen ein Lobbyregister nun aufgibt, begrüße ich ausdrücklich. Dies darf allerdings nicht auf Kosten der Qualität gehen. Es sollte ein Lobbyregister geben, das den Namen auch verdient – wir wollen keinen zahnlosen Tiger.

Das Bundesinnenministerium hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag des eingebrachten Gesetzentwurfes vorgelegt, der den Anforderungen eines wirksamen Lobbyregisters nicht genügt. Zwar soll das Register nun auch für die Bundesregierung gelten, aber es sollen sich nur Lobbyisten eintragen müssen, die Einfluss auf Minister und Staatssekretäre nehmen. Jeder Fachkundige weiß aber, dass Lobbyisten vor allem versuchen, Einfluss auf Ministerialbeamte zu nehmen. Deshalb müssen natürlich auch diese Lobbyisten registrierungspflichtig sein.

Die Bundes-SPD-Fraktion fordert überdies den ‘exekutiven Fußabdruck‘: Die Beteiligung von Lobbyisten an der Gesetzgebung im Ministerium muss genau dokumentiert werden. Dazu gehört die Öffentlichmachung von Dienstleistungen Dritter und die Veröffentlichung von eingegangenen Stellungnahmen. Dass das federführende Ressort in der Bundesregierung den Bedarf hierfür nach zehn Jahren und drei öffentlichen Anhörungen immer noch nicht anerkennt, kann man nicht nachvollziehen.

2. Ein Gesetzentwurf hängt ja z. Z. in den Ausschüssen des Bundestages fest. Wie ist ihre Sichtweise und wie stimmen Sie darüber ab ?

Es handelt sich um ein Bundesgesetzgebung und als Mitglied des Landtages kann ich leider nicht darüber abstimmen. Ansonsten verweise ich auf Frage 1.

3. Wie ist ihre Meinung zum Thema "Nebentätigkeiten" ? Sind Sie für eine Offenlegung dieser gegenüber dem "Bürger" ?

Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – ich Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehme – oder in meinem Fall – Fehlanzeige.

Dieses Zitat aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 4. Juli 2007 halte ich persönlich für zutreffend:

„Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich. Dementsprechend schließt das freie Mandat die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus, sondern ganz bewusst ein und schafft durch den Zwang zur Rechtfertigung Verantwortlichkeit. (…) Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sind für die Öffentlichkeit offensichtlich von erheblichem Interesse. Diesbezügliche Kenntnis ist nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig. Sie sichert auch die Fähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder, unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten, das Volk als Ganzes zu vertreten, und das Vertrauen der Bürger in diese Fähigkeit, letztlich in die parlamentarische Demokratie. Das Volk hat Anspruch darauf, zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Transparenzregeln finden danach ihre grundsätzliche Rechtfertigung im Vorrang der Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gegenüber dem Privatinteresse des Abgeordneten an informationeller Abschirmung seiner Tätigkeiten neben dem Mandat.“

4. In welchen Aufsichtsräten sitzen Sie und welche Vergütungen/Sitzungsgelder/Stock-Option/Aktien bzw. Aufwandsentschädigungen erhalten Sie.

Ich persönlich sitze in keinem Aufsichtsrat.

Aufwandsentschädigungen erhalte ich in meiner Funktion als Stadtratsmitglied in Grünstadt bzw. als Ausschussmitglied des Kreises Bad Dürkheim. Sollten Sie Interesse an den jeweiligen Regelungen der Aufwandsentschädigungen haben, sende ich Ihnen gerne die betreffenden Hauptsatzungen zu. Eine kurze Nachricht an mail@christoph-spies.de ist hierzu ausreichend.

Die monetären Zuwendungen im Rahmen meiner Konfirmation – sprich vor ca. 20 Jahren – wurden von mir in einen Aktienindex bzw. ein Aktiendepot investiert. Hier habe ich keinen Einfluss über Ver- oder Ankäufe.

Im Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit erhalte ich keine Aktien bzw. Aktienoptionen, Stock-Option oder ähnliches.

freundliche Grüße
J. Ritter

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