Wird die Einkommensgrenze des Elterngelds in 2026 erhöht?
Sehr geehrter Herr Schmid,
in Ihrem Koalitionsvertrag steht (unter Finanzierungsvorbehalt), dass die SPD und CDU/CSU die Einkommensgrenze (derzeit 175.000€ z.v.E.) sowie die Höhe des Elterngelds spürbar anheben wird. Ist damit bereits im Jahr 2026 zu rechnen, sodass diese Maßnahme noch mit dem Haushalt 2026 beschlossen wird?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Entwicklung des Elterngeldes, die sich auf Neuerungen im Jahr 2026 beziehen. Da dieses Kalenderjahr nun bereits einige Wochen alt ist, sind Änderungen nicht mehr zu erwarten. In diesem Jahr können wir als Koalition die Stabilisierung des Elterngeldes fortführen. Weitere Reformen muss das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiten. Wir erhielten dieser Tage die aktuelle Ressortplanung des Familienministeriums, das für die Ausgestaltung der Elterngeldregelungen zuständig ist.
Zur Reform des Elterngeldes heißt es darin:
Das Elterngeld wird einfacher, um sowohl die Familien als auch die Verwaltung zu entlasten. Mehr Partnerschaftlichkeit soll ermöglicht werden, um dem Wunsch vieler Eltern entgegenzukommen. Eltern und Alleinerziehende sollen finanziell gestärkt werden. Der zeitliche Ablauf ist folgendermaßen angekündigt: Für Sommer 2026 ist die Ressortabstimmung sowie der Kabinettsbeschluss geplant, damit im Herbst 2026 die Reformvorhaben im Parlamentarischen Verfahren verhandelt werden können. 2027 könnten die Reformen dann in Kraft treten.
Somit ist das Jahr 2026 für die Erarbeitung von nachhaltigen Reformen im Elterngeldbezug vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid, MdB
