(...) Ich befürworte keine Änderung der bestehenden Gesetzes, denn dieses regelt klar und eindeutig, wo die örtlichen und zeiträumlichen Grenzen des privaten Feuerwerkspaßes liegen. Bei Feuerwerk der Klasse 1 handelt es sich beispielsweise um Tischfeuerwerk sowie um in Gebäuden und geschlossenen Bereichen zugelassene Feuerwerkskörper. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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