(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die in der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften geplante Änderung begrüße ich. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürften damit auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen, ohne die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung vollständig durchlaufen und die theoretische und die praktische Prüfung ablegen zu müssen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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