
Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt
Tobias Koch
Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt
Als CDU und CSU fordern wir deshalb in unserem gemeinsamen Wahlprogramm unter anderem, die Höchststrafmaße für Stalking zu erhöhen, Körperverletzungen und Gruppenvergewaltigungen deutlich härter zu bestrafen, Frauenhäuser in Deutschland zu stärken und verstärkt elektronische Fußfesseln einzusetzen, um Gewalttäter auf Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen zu halten.
Damit hat die CDU schon lange begonnen
Wir planen, wie Sie wissen, die Cannabis-Legalisierung zurückzunehmen. Das betrifft allerdings nicht die medizinische Versorgung mit Cannabis, die aus unserer Sicht wichtig ist.
Diese Frage wurde bereits beantwortet.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar.