(...) Diese Befugnisse obliegen - unbeschadet deren zu wahrender Unabhängigkeit - dem Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde. Auf Grund der föderalen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darüber hinaus auch nicht gegenüber den oberste Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes „übergeordnet“ tätig werden. (...)
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