Christina Schwarzer
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CDU
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Frage von Jens F. •

Frage an Christina Schwarzer von Jens F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Schwarzer,

vielen Dank für Ihre Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/christina_schwarzer-778-78478--f464722.html#q464722 vom 11.04.2017.

Die Autobahngesellschaft ist zwar "in unveräußerlichem Alleineigentum des Bundes," dies gilt nur nicht für Tochterunternehmen dieser Autobahngesellschaft. Diese können sich private Unternehmen(de) teilweise oder vollständig kaufen. Damit ist eine Privatisierung nicht ausgeschlossen.

Der Bundestag soll in dem aktuellen Entwurf keine "ausreichenden Entscheidungskompetenzen behalten" sondern "das Management der neuen Gesellschaft kann allein die Entscheidungen treffen und das Auftragsvolumen der Gesellschaft für 30 Jahre per ÖPP privatisieren."

Auch kann die Autobahngesellschaft unbegrenzt Fremdkapital aufnehmen, das direkt oder indirekt über den Bundeshaushalt besichert wird.

All diese "Anlageformen können in weltweit handelbare Anlageprodukte eingebracht werden[...]."

Zu den Schulen:

Der Bund soll Finanzhilfen für die kommunale Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden gewähren können. Das dazugehörige Begleitgesetz legt fest, dass bei diesen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ÖPP besonders förderfähig ist. Dort heißt es im Absatz 2:

„Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren – im Folgenden Vorabfinanzierungs-ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft).“

Quelle: https://www.gemeingut.org/schriftliche-stellungnahme-von-gib-zur-oeffentlichen-anhoerung-des-haushaltsausschusses-des-deutschen-bundestages-am-27-3-2017-zur-gruendung-einer-infrastrukturgesellschaft-verkehr/

Wie nehmen Sie zu dieser kritische Analyse von GiB (vollständige Analyse siehe Quelle) Stellung?

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Freudenthal,

herzlichen Dank für Ihre erneute Nachfrage.

Die gute Nachricht lautet doch erst einmal: Der Bund unterstützt finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen. Wie dringend das notwendig ist, wissen viele von uns aus der kommunalpolitischen Arbeit oder von den eigenen Kindern und Enkeln sehr genau. Die Notwendigkeit steht hier absolut im Vordergrund. Für diese Unterstützung bei der Bildungsinfrastruktur wird im neuen Art. 104c GG die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen. Auf Basis dessen stocken wir den 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro auf. Um einen umfassenden Mittelabfluss sicherzustellen, war uns wichtig, schon jetzt den Programmzeitraum gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre (also bis 2022) zu verlängern, sowie Ersatzbauten und Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Schulgebäuden dienen, möglich zu machen. Hier wird eine Aufgabe, die eigentlich den Ländern obliegt, finanziell stark vom Bund unterstützt. Wie die Länder das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Die konkrete Auswahl der Kommunen und Projekte ist und bleibt Ländersache. Das gilt auch für eventuell mögliche ÖPP-Projekte.

Noch ein kurzes Wort zum Thema Autobahnen: Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer. ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Im Rahmen der Kompromissfindung mit der SPD haben wir uns darauf verständigt, einen Ausschluss von sog. „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz festzuschreiben. Zudem gehen wir die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung an. Bestehende Reibungsverluste zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten werden abgebaut, um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes sicherzustellen. Dem trägt die angestrebte GmbH-Lösung mit maximal zehn Tochtergesellschaften Rechnung. Darüber hinaus schaffen wir mit weitreichenden Arbeitsplatzsicherungen und Klarstellungen Verlässlichkeit für die Beschäftigten.

Die umfangreichen Debatten der letzten Wochen zu den geplanten Grundgesetzänderungen haben gezeigt, dass hier an einigen Stellen noch Diskussionsbedarf besteht. Insofern bin ich froh, dass die für morgen geplante Abstimmung noch einmal verschoben wurde, um alle Interessen und Sorgen umfassend zu berücksichtigen und die Debatte in der notwendigen Intensität weiterzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer MdB