Christina Schwarzer
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Frage von Lisa F. •

Frage an Christina Schwarzer von Lisa F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schwarzer,

ich fände es spannend zu erfahren, wie Sie planen, eine Verbesserung der Lebenssituation der in Neukölln lebenden Roma voranzutreiben. Die Lebensverhältnisse vieler zugewanderter Romafamilien (zu geringer Wohnraum, schlechte finanzielle und gesundheitliche Situation usw.) war in den vergangegen Monaten immmer wieder Thema in den verschiedenen Medien.
Wie sehen Sie den Umgang der Medien mit dem Thema und welche Handlungsschritte halten Sie für eine Verbesserung der Lebenssituation der Roma im Stadtteil für erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen,
L.F.

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fleischmann,

lassen Sie mich einleitend etwas zum Aufenthaltsstatus der sog. Romafamilien darstellen, um klarzustellen, warum Menschen aus Rumänien und Bulgarien sich in Neukölln ohne Weiteres niederlassen können:

Das Recht auf Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern wird hauptsächlich und maßgeblich durch das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU- FreizügG/EU) geregelt.

Im § 2 werden sodann die Einreise und der Aufenthalt geregelt. Maßgeblich ist, dass freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen grundsätzlich das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die Mitgliedsstaaten haben. Der Abs. 2 zählt die einzelnen Konstellationen auf, in denen der Unionsbürger als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger gilt. Dies ist allgemein gesagt nur der Fall, wenn der Unionsbürger einer Arbeit nachgeht (abhängige oder selbstständige) sowie für deren Familienangehörige. Weiterhin gilt als freizügigkeitsberechtigt, wer seinen Lebensunterhalt samt Krankenversicherung selber sichern kann und sich auch dazu bereit erklärt.

Des Weiteren geregelt, dass für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend ist. Es ist also keine Freizügigkeit, entsprechend keine Freizügigkeitsbescheinigung notwendig. Erst bei einem längeren Aufenthalt als drei Monate muss diese Bescheinigung vorliegen.

Problematisch wird es für rumänische und bulgarische Staatsangehörige also dann, wenn sie sich nachweislich (!) mehr als drei Monate in Deutschland aufhalten, da sie zur Beschäftigung in Deutschland eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit benötigen (die sie in der Regel nicht bekommen).

Anhand der dieses Sachverhalts sind wir also in der Pflicht, uns um die z.T. schlechten Lebensverhältnisse der Menschen zu kümmern.

Das Bezirksamt Neukölln hat bereits vor einigen Monaten eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, in welcher die Bau- und Wohnungsaufsicht, das Jugendamt, das Schulamt, der zuständige Polizeiabschnitt, das Ordnungsamt, der Gesundheitsdienstes und das Jobcenter zusammenarbeiten, um Lösungen für vernünftige Lebensverhältnisse und ein friedvolles Miteinander zu erarbeiten.

Leider hält sich die meiner Meinung nach zwingende Unterstützung der Senatsverwaltungen noch sehr in Grenzen. So hat z.B. die Senatsgesundheitsverwaltung es abgelehnt, zusätzliche Mittel für Impfstoffe für die Kinder dieser Zielgruppe zur Verfügung zu stellen, obwohl die Bezirksmittel nicht im Ansatz den Bedarf aller Neuköllner Kinder deckt.

Ich würde mich persönlich für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, z.B. für zusätzliche Lehrer, Impfstoffe und der Schädlingsbekämpfung in betroffenen Häusern und Gartenanlagen einsetzen, damit der notwendige Bedarf abgedeckt werden kann.

Mittlerweile gibt es ca. 700 Kinder mit rumänischem oder bulgarischem Hintergrund an Neuköllner Schulen, so dass auch hier von der Senatsverwaltung zusätzliche Mittel für Lehrer und Sozialarbeiter zur Verfügung gestellt werden müssen.

Im Bereich Harzer Straße/ Treptower Straße gibt es nunmehr einen neuen Eigentümer der betroffenen Häuser. Wünschenswert wäre hier eine Kooperation zwischen dem Eigentümer und dem Bezirksamt. So wäre es denkbar, eine Beratungsstelle direkt vor Ort anbieten - so können niederschwellige Angebote direkt vor Ort angeboten werden. Es ist wichtig, dass die Leute vor Ort erreicht werden, da sie oft den Weg ins Rathaus oder in andere Verwaltungseinrichtungen des Bezirks nicht wählen.

Nichts geht ohne gemeinsame Sprache. Die Sprachförderung in den Kindertagesstätten und Schulen muss intensiviert werden. Die intensivere Einbindung der Eltern ist notwendig. Dies kann über Arbeitsgemeinschaften von Eltern, über gemeinsame außerschulische Aktivitäten, die von Sozialarbeitern unterstützt werden, bis zu Elternverträgen reichen.

Neukölln ist ein Bezirk, der Berlin im Kleinen abbildet - mit seinen positiven und negativen Seiten. Ich möchte, dass unser Bezirk ein Beispiel dafür ist, wie so viele Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Interessen, Vorstellungen und Erfahrungen friedlich und zufrieden zusammen leben.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Zum Beispiel stehe ich am Samstag, 27. August 2011 ab 10.00 Uhr am CDU-Infostand vor Woolworth in der Karl-Marx-Straße.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer