das Grundgesetz regelt die Entschädigung von Abgeordneten in Artikel 48 Absatz 3, wonach jeder Abgeordnete eine Entschädigung erhält
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

