
(...) Vielmehr halte ich die jetzige gerichtlich angeordnete Praxis für viele Eltern - einer betreut und der andere zahlt - für unvereinbar mit liberalen Prinzipen. Eltern, die gleichberechtigt Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen, sollen das auch können. In der Praxis ist das Wechselmodell aber unter Umständen nicht anwendbar, beispielsweise wenn eine zu große Distanz zwischen den jeweiligen Wohnorten der Eltern den geregelten Schulbesuch des Kindes unmöglich macht. (...)