(...) Mit der Infrastrukturgesellschaft wird der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bleibt vollständig in Bundeshand. Im Grundgesetz und den Begleitgesetzen ist geregelt, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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