(...) Nun zu Ihrer Frage: Überall dort, wo keine öffentliche Kanalisation mit einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage vorhanden und nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserzweckverbandes in den nächsten Jahren nicht vorgesehen ist, hat die Abwasserentsorgung dezentral zu erfolgen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen die geforderten Grenzwerte einhalten sowie nach dem heutigen Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Dies ist vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch sinnvoll. (...)
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