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Christian Hirte
CDU
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Frage von Dr. Christoph H. •

Wie werden Sie sich zur "Novellierung" des InformationsFreiheitsGesetzes (IFG) verhalten? Offenbar sind dabei erhebliche Veränderungen zum Nachteil von BürgerInnen und JournalistInnen vorgesehen!

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Nachfrage zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
    
Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Transparenz und demokratische Kontrolle haben für unsere Koalition höchste Priorität. Mit der vorgeschlagenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes verfolgen wir nicht das Ziel, Kontrollmechanismen abzubauen oder die politische Teilhabe einzuschränken. Vielmehr geht es uns darum, Bürokratie abzubauen und zugleich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbehörden besser zu schützen.
    
Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes wurden bereits rund 300.000 Anträge gestellt. Bislang können sowohl natürliche als auch juristische Personen ohne Angabe von Gründen Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten beantragen. Die Bearbeitung dieser Anfragen verursacht einen erheblichen personellen und sachlichen Aufwand.
    
Deshalb wollen wir das Informationsfreiheitsgesetz künftig so ausgestalten, dass es wieder stärker seinem eigentlichen Zweck dient: der demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger.
    
Künftig sollen die Auskunftsansprüche daher auf natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse beschränkt werden. Damit wollen wir verhindern, dass das Gesetz durch unbeteiligte Dritte missbräuchlich genutzt wird und Bundesbehörden durch eine Vielzahl von Anfragen überlastet werden. Gleichzeitig schafft eine geringere Zahl von Anträgen mehr Raum für eine sorgfältige und qualitativ hochwertige Bearbeitung.
    
Ein besonderes Anliegen ist uns zudem der Schutz unserer Beschäftigten. Künftig sollen personenbezogene Daten, insbesondere die Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden, um sie vor Anfeindungen und Bedrohungen zu schützen. Damit tragen wir der zunehmenden Radikalisierung und Verrohung des gesellschaftlichen Umgangs, insbesondere im digitalen Raum, Rechnung.
    
Die geplante Reform stellt daher keine Entkernung des Informationsfreiheitsgesetzes dar, sondern eine zielgerichtete Weiterentwicklung. Sie dient dem Bürokratieabbau, dem Schutz der Beschäftigten und der effektiven sowie nachhaltigen demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger.
    
Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben. Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
    
Mit freundlichen Grüßen 
Christian Hirte 
 

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