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Christian Hirte
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Frage von Toni A. •

Frage an Christian Hirte von Toni A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hirte,

empfinden Sie es nicht auch als eine große Ungerechtigkeit, dass es Medien wie z. B. BILD gibt, die ihre Auflagen z. T. bewusst mit Lügengeschichten und Persönlichkeitsrechtsverletzungen erhöhen, aber die Gegendarstellungen nicht selten so klein gehalten sind, dass sie kaum auffallen? Ist hierbei nicht eine Methode zu erkennen?

Sollten Gegendarstellungen nicht eben so groß und erhaben sein, wie die gerügten Lügengeschichten? Warum hat die CDU noch keine klaren Spielregeln für die täglichen Fehltritte einiger Medien in ihrem Programm verankert?

Warum setzt sich die CDU nicht für eine verbindliche Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Regelung für Medien-Opfer ein?

Mit freundlichen Grüßen

Toni Aigner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Aigner,

vielen Dank für Ihre Frage und die Anregungen, die darin stecken. Tatsächlich kann man bei der Lektüre einschlägiger Zeitungen und Zeitschriften auf diese Gedanken kommen. Ich will ehrlich sagen, dass mich manche falsche Tatsachenbehauptungen in den Medien selbst sehr verärgern. Auch bin ich dafür Persönlichkeitsrechte zu schützen und Opfer von Medien-Kampagnen zu entschädigen.

Die einzelnen Bundesländer regeln den Anspruch auf Gegendarstellung sehr genau in Ihren jeweiligen Pressegesetzen. Das Pressegesetz des CDU-geführten Freistaats Thüringen etwa schreibt in §11 vor:
"[...] Die Gegendarstellung muß in der dem Zugang der Einsendung folgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden; sie darf nicht gegen den Willen des Betroffenen in der Form eines Leserbriefs erscheinen."
Quelle: http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=38&Itemid=1#_ftn7, 17.09.08
Hiergegen kann sich das Pressemedium nicht wehren, so lange der Umfang der Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes übersteigt.

Es mangelt also nicht an gesetzlicher Normierung. Wünschenswert wäre ein verantwortungsvoller Umgang mit den Medien. Daher befürworte ich eine früh beginnende Medienerziehung schon bei kleinen Kindern. Nur wenn sie lernen, mit Medien kompetent zu agieren - als Rezipienten wie als Produzenten - werden sie als Erwachsene den Wert von grundgesetzlichen Freiheiten schätzen und für die nächste Generation weitertragen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte, MdB

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