Das Bild zeigt eine lächelnde Frau Wahlen vor einer grünen Hecke
Catrin Wahlen
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Stefanie W. •

Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD als verfassungswidrig - und wollen beim BVerfG offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen. Werden Sie diesen Antrag unterstuetzen?

Das Bild zeigt eine lächelnde Frau Wahlen vor einer grünen Hecke
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Meine Antwort lautet: Ja, ich würde einen solchen Antrag unterstützen – und zwar aus der Überzeugung heraus, dass wir die Möglichkeiten unserer wehrhaften Demokratie ernst nehmen müssen. Dabei ist mir aber eine verfassungsrechtliche Unterscheidung wichtig: Als Landtagsabgeordnete kann ich selbst kein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Dazu sind nach dem Grundgesetz Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung berechtigt. Ein Landtag kann aber sehr wohl darauf hinwirken, dass das jeweilige Land seine Möglichkeiten über den Bundesrat nutzt. Genau diesen Weg haben wir als Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus in der 19. Wahlperiode eingeschlagen.

Gemeinsam mit der Linksfraktion haben wir im Mai 2025 beantragt, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten und den Berliner Senat aufgefordert, sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch im Bundesrat auf die Einleitung eines solchen Verfahrens hinzuwirken. Im Dezember 2025 hat das Abgeordnetenhaus schließlich beschlossen, die Möglichkeiten eines solchen Verfahrens zu prüfen und vorzubereiten.

Für mich ist deshalb klar: Wenn jetzt Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen entsprechenden Antrag auf den Weg bringen, werde ich diesen politischen Vorstoß unterstützen. Gleichzeitig erwarte ich, dass auch die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und über den Bundesrat ihren Beitrag leisten.

Ein Parteiverbot ist ein sehr weitreichender und rechtlich besonders anspruchsvoller Schritt. Deshalb sollte nicht die Politik an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts treten. Unsere Aufgabe ist es, die Voraussetzungen sorgfältig prüfen zu lassen und dem Gericht die Entscheidung zu überlassen. Genau darum geht es: nicht darum, eine unliebsame politische Position zu verbieten, sondern darum, prüfen zu lassen, ob eine Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv bekämpft und damit die Voraussetzungen des Grundgesetzes für ein Parteiverbot erfüllt.

Angesichts der Entwicklung der AfD halte ich es für falsch, diese Frage aus Angst vor der politischen Auseinandersetzung gar nicht erst zu stellen. Die wehrhafte Demokratie hat Instrumente geschaffen, um sich gegen ihre Feinde zu schützen. Diese Instrumente sollten wir verantwortungsvoll, rechtsstaatlich und mit der gebotenen Sorgfalt nutzen. Aber nutzen sollten wir sie! 

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