Fragen zu den Aussagen von Carsten Linnemann bezüglich eines Registers für psychisch kranken: Wie stehen Sie persönlich zu den Vorschlägen von Herrn Linnemann?
Sehr geehrter Herr Träger,
1. Ihre Position: Wie stehen Sie persönlich zu den Vorschlägen von Herrn Linnemann? Halten Sie ein solches Register für sinnvoll und notwendig?
2. Unterscheidung von Gruppen: Wie sehen Sie die Unterscheidung zwischen psychisch kranken Menschen und psychisch kranken Gewalttätern? Welche Kriterien sollten Ihrer Meinung nach zur Differenzierung herangezogen werden?
3. Datenschutz und Rechte: Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Privatsphäre und die Rechte von psychisch kranken Menschen zu schützen, falls ein solches Register eingeführt werden sollte?
4. Stigmatisierung: Welche Schritte sollten unternommen werden, um Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch kranken Menschen zu vermeiden, insbesondere im Kontext von öffentlichen Diskussionen über solche Register?

Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen bezüglich der Äußerung von Herrn Linnemann zur Anlegung eines “Registers für psychische Gewalttäter”. Sie zeigen, dass Sie die Diskussion mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Danke dafür!
- Ich halte es für abwegig, mithilfe eines solchen Registers Menschen zu identifizieren, die aufgrund einer psychischen Erkrankung ein angeblich erhöhtes Gewaltpotenzial entfalten können. Dies stellt bestimmte Personen unter Generalverdacht und befeuert Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Wir als SPD wollen vielmehr die Teilhabe dieser Menschen fördern.
- Einer Bezeichnung als “Gewalttäter” stehe ich sehr kritisch gegenüber, denn all diese Menschen sind - wie gesagt - in erster Linie Menschen. Ich würde daher, wenn nötig, folgende Unterscheidung treffen: Menschen mit psychischer Erkrankung und Menschen mit psychischer Erkrankung, die in der Vergangenheit gewalttätig geworden sind. Das Unterscheidungskriterium ist dabei die in der Vergangenheit liegende Straftat. Ich glaube darüber hinaus fest an die Grundsätze der Rehabilitation und Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft.
- Mit der SPD wird es ein solches Register sicher nicht geben. Auch in jedem anderen Fall müsste eine Einführung zwingend mit der Voraussetzung verbunden sein, auf ein solches Register nur aus speziellem Anlass zugreifen zu können. Ein Zugang zu Waffen sollte Menschen mit psychischen Erkrankungen verwehrt bleiben. Um dies sicherzustellen gibt es sicherlich menschenfreundlichere Methoden als den Vorschlag von Herrn Linnemann.
- In meinen Augen tragen Aufklärungskampagnen dazu bei, den Umgang mit psychischen Erkrankungen zu entstigmatisieren. Der vorurteilsfreie Umgang mit psychischen Belastungen senkt darüber hinaus auch die Hemmschwelle für Betroffene und ermuntert zur Suche nach ärztlicher Hilfe. Es gibt für mich keinen Grund, Menschen mit einer Depression gesellschaftlich anders zu behandeln als eine Person, die sich ein Bein gebrochen hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Träger