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Carsten Träger
SPD
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Frage von Frank M. •

Frage an Carsten Träger von Frank M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Träger,

warum setzt sich die SPD nicht vehement für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ein?
Ich zahle meine Direktversicherung selbst aus meinem Nettogehalt, also werden auch bereits in der Einzahlungsphase Krankenkassenbeiträge gezahlt!
Warum muss ich in der Auszahlungsphase noch mindestens 18,45% Beiträge an die Krankenkasse zahlen?
Wer ist auf die verrückte Idee gekommen, meine Einzahlungen als Betriebsrente zu deklarieren?
Eine „Betriebsrente“ zu der der Arbeitgeber Null dazuzahlt und ausschließlich mein Geld an die Versicherung in meinem Auftrag weiterleitet!
Ich habe von meinem Arbeitgeber nie eine Versorgungszusage erhalten!
Bei der betrieblichen Riester-Rente wurde die Doppelverbeitragung abgeschafft, warum nicht bei Direktversicherungen?
Was ist das für eine Logik?
Ich zahle mir selber eine betriebliche Altersvorsorge?
Dies kann kein Normalsterblicher verstehen!
Die „betriebliche Altersvorsorge“ wird damit zur Farce, wenn Direktversicherungsinhabern annähernd 33 Prozent an die Krankenkasse (Ein- und Auszahlungsphase) abführen müssen.

Solange diese Ungerechtigkeit existiert werde ich und meine Familie die SPD nicht mehr wählen!
Und zum ersten Mal in meinem Leben werde ich am 27. September an einer Demonstration in München gegen diese Abzocke teilnehmen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit dem Sie die Krankenversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen ansprechen.

Auch wenn der Großteil der betrieblichen Altersvorsorge nicht von einer Doppelverbeitragung betroffen ist, so gibt es spezielle Formen, die doppelt verbeitragt werden und damit die Attraktivität betrieblicher Altersversorgungsangebote in Zweifel ziehen. Die Betroffenen tröstet es dann auch nicht, dass diese Regelung höchstrichterlich gebilligt wurde.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in diesem Bereich ebenfalls Handlungsbedarf. In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu zu regeln. Bis zuletzt haben wir beispielsweise dafür plädiert, dass die Beiträge für Betriebs-renten in der Auszahlungsphase um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden. Leider konnten wir uns in diesem Punkt nicht gegen die Union durchsetzen.

Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass wir uns weiterhin intensiv mit dieser sehr komplexen Thematik auseinandersetzen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die zum einen für den Einzelnen nachvollziehbar und gerecht ist und zum anderen die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Carsten Träger

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