(...) Nur Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro sind beitragsfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist auf die gesamte Auszahlungssumme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Dieser Effekt hemmt die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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