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Carsten Müller
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Frage von Michael Josef P. •

Sehr geehrter Herr MdB Müller, wie stehen Sie & ihr Rechtsausschuss pol. zum verwaltungsprozessualen sog. In-Camera-Verfahren - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten dürfen ?

https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)

https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/das-in-camera-verfahren-im-verwaltungsprozess---sc
Valide Hintergrundinformationen zum "In-Camera-Verfahren" auf Fieldfisher.com

https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall aus der gerichtlichen Praxis in Brandenburg

Tenor:
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."

Hochachtungsvoll

M. J. P.
(Diplomierter Bundesbeamter a. D.)

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