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Carsten Müller
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Frage von Karl-Jürgen Heinrich H. •

Halten Sie den derzeitigen Strafrahmen bei Landfriedensbruch noch für ausreichend, um solche Gewalttätigkeiten wirksam zu bekämpfen?

Sehr geehrter Herr Müller, der Strafrahmen für das Gewaltdelikt Landfriedensbruch mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe ist geringer als für einfachen gewaltlosen Diebstahl mit bis zu fünf Jahren und wenig höher als bei einfacher Beleidigung. Warum ist das so? Selbst bei vielen Diebstahlsdelikten werden die Verfahren in den sehr vielen Fällen schnell eingestellt. Wie soll da eine "harte Antwort des Staates" auf die jüngsten Ausschreitungen möglich sein?

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