Wie Sie sicher wissen, bekommen die Abgeordneten des Bundestages laut des Grundgesetz (Artikel 48 Absatz 3) keinen Lohn, sondern für den Ausfall des Gehalts eine Entschädigung
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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