Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD
93 %
92 / 99 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Felix H. •

Zur Frage nach Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren & betroffenenrechtlichem Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 17 II, 52 f) zitieren Sie das BPolG. Warum fehlt er dort?

Auf die Frage nach Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren & betroffenenrechtlichem Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 17 II, 52 f) zitieren Sie das massiv verschärfte BPolG als "gute Nachricht", auf BETROFFENENrechte Art. 17 II, Art. 52f. JI-Richtlinie nicht eingehend:

https://tinyurl.com/4nw5c8uh

"Doch ich habe gute Nachrichten. Im Bundespolizeigesetz, das wir aktuell im Deutschen Bundestag beraten und zeitnah abschließen, ist die Umsetzung der wirksamen Abhilfebefugnisse der Datenschutzaufsicht vorgesehen. Sie finden die Vorschrift in § 77 BPolG-E: Der oder die [...; BfDI] führt damit Kontrollen bezüglich der Datenverarbeitung der Bundespolizei mindestens alle 2 Jahre durch."

Warum fehlt auch im neuen BPolG der Rechtsbehelf nach Art. 17 II, Art. 52f. (EuGH-Urt. C333/22) wie sonst auch in diversen Bundesländern (Sta, BfJ, BfV, LfV u.v.m.)

Sollen Beschwerden an EU-Organe erfolgen? Auch die Geduld der EU-Kommission ist am Ende: https://tinyurl.com/yvz7key3

Portrait von Carmen Wegge
Antwort ausstehend von Carmen Wegge SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD

Weitere Fragen an Carmen Wegge