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Carmen Wegge
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Frage von Michaela R. •

Wie stehen Sie zu den Plänen zur Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen?

Justizministerin Hubig hat vorgeschlagen die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen von 5 auf 20 Jahre zu verlängern. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.

ich begrüße den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausdrücklich und unterstütze ihn als Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion mit voller Überzeugung. Die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen von fünf auf 20 Jahre ist überfällig – und ich setze mich dafür ein, dass wir diese Änderung schnellstmöglich umsetzen.

Fünf Jahre sind bei einem so schwerwiegenden Eingriff in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung schlicht zu kurz. Wer Opfer einer Vergewaltigung wird, braucht oft Jahre oder gar Jahrzehnte, um das Erlebte zu verarbeiten, sich Hilfe zu suchen und den Mut aufzubringen, zur Polizei zu gehen. Das ist keine Schwäche – das ist eine psychologische Realität, die das Recht endlich ernst nehmen muss. Traumata führen häufig dazu, dass Betroffene das Geschehene verdrängen, nicht einordnen können oder aus Scham und Angst schweigen. Eine Verjährungsfrist, die dieses Schweigen bestraft, schützt die Täter, nicht die Opfer.

Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das tief in das Leben eines Menschen eingreift – vergleichbar mit anderen schweren Straftaten, für die bereits eine zwanzigjährige Verjährungsfrist gilt. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum ein Raubüberfall mit Waffe länger verfolgbar sein soll als eine Vergewaltigung. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems. Als Juristin und als Rechtspolitikerin sage ich klar: Das müssen wir korrigieren.

Ich freue mich, dass die Justizministerkonferenz in Hamburg dieses Thema aufgegriffen hat und dass sich Ministerinnen und Minister aus Bund und Ländern – parteiübergreifend – für eine deutlich längere Verjährungsfrist ausgesprochen haben. Den Gewaltschutz für Frauen und Kinder in diesem Land zu verbessern, ist erklärtes Ziel unserer rechtspolitischen Arbeit. Dieser Schritt ist dafür ein wichtiges Signal.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

               

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