Welche Weisung erhält Deutschlands Vertretung im EU-Rat in Bezug auf die CSA-Verordnung (Ja/Nein/Enthaltung)? Wird sie veröffentlicht? Lehnen Sie anlasslose Chatkontrolle ab?
Sehr geehrte Frau Wegge,
die Verhandlungen zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) befinden sich in der Schlussphase. Justizministerin Hubig erklärte im Oktober 2025, eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde einer solchen Regelung auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium verweist hingegen darauf, dass innerhalb der Bundesregierung bislang keine Einigung besteht.
In Deutschland ist das Fernmeldegeheimnis als Grundrecht in Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) verankert. Es schützt vor staatlicher Überwachung und verpflichtet private Telekommunikationsanbieter zur Vertraulichkeit. Es garantiert, dass Inhalte und Umstände von E-Mails und Messengern privat bleiben. Hier werden eindeutig Grenzen überschritten!
Daher bitte ich um Auskunft, welche Weisung die Bundesregierung der Ständigen Vertretung Deutschlands im EU-Rat erteilt. Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nicht, warum?
Mit freundlichen Grüßen

